I. Geltungsbereich
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Offsetdruckerei Schwarzach Gesellschaft mbH (im Folgenden „der Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
- Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
- Bei Lieferungen des Auftragnehmers in das EU-Ausland ist der Auftraggeber bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die gegenständliche Lieferung relevanten rechtlichen Vorschriften des Lieferstaates mitzuteilen, welche vom EU-Standard abweichen.
II. Preise
- Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
- Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
- Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
- Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten (zB kollektivvertragliche Lohn- oder Gehaltserhöhungen, gestiegene Rohstoffkosten etc.) nach Abgabe des Angebots, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorherige Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
- Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Lagerung von Produkten für die Dauer von bis zu sechs Monaten im Preis inbegriffen.